Wie der Beitrag über Gartenhaus-Baugenehmigung bereits aussagt, gibt es einige Abmessungen, die für das Bauamt wichtig sind und daher auch für Sie interessant sein sollten. Wollen Sie ein Häuschen ohne Baugenehmigung bauen oder rechnen Sie das Genehmigungspapier fest in Ihre Pläne ein? Erfahren Sie, welche Abmessungen für ein Gartenhaus wichtig sind.
Größe: Höhe x Breite x Länge
Ein Gartenhäuslebauer sollte nicht nur die Länge und die Breite im Blickfeld haben, sondern auch die Höhe. Alle drei Faktoren machen die Größe oder besser gesagt den Raummeter, also das Volumen, Ihres Gartenhäuschen aus. Das Bauamt entscheidet nach allen drei Vorgaben und das in jedem Bundesland unterschiedlich. In Bayern können Sie Ihr Gartenhaus ohne Baugenehmigung auf bis zu 75 Kubikmetern bauen. In Sachsen sind es gerade Häuschen mit 10 Kubikmeter, die genehmigungsfrei sind.
Aber auch das Bundeskleingartengesetz kann eine Rolle spielen, wenn Sie ein Kleingärtner sind. Dann ist der Bau von Häuschen bis zu 24 qm genehmigungsfrei.
Wortwörtlich ist im Bundeskleingartengesetz folgende Regelung getroffen worden:
„Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.“
Achten Sie jedoch darauf, dass das Häuschen keines der anderen überragt. Denn mit Länge und Breite allein lässt sich noch kein Volumen errechnen. Außerdem ist es ratsam, vorher mit Nachbarn und Vorstand zu sprechen. Möglicherweise brauchen Sie zwar nicht vom Bauamt, aber vom Gartenverein die Genehmigung.
Informieren Sie sich ebenso, ob ein weiteres Nebenhäuschen, zum Beispiel ein Gewächshaus, trotz Gartenhaus noch in Ihrem Garten genehmigt wird. Gut möglich, dass nach den 24 qm Schluss ist und Sie stattdessen lieber ein 14 qm Gartenhaus bauen, damit noch 10 qm Gewächshaus erlaubt ist. Aus den genannten Gründen ist es wahrscheinlich, dass Hersteller von Gartenhäusern sich an diesen Maßrahmen halten.
Wie schon erwähnt, gibt es gerade bei der Bauordnung noch die dritte Eigenschaft zu beachten: die Höhe. In der Regel sollte ein Gartenhaus zwar nicht größer sein als 3 m. Haben Sie jedoch ein 3 m x 4 m Gartenhaus, das 2,50 m hoch ist, dann sind Sie bereits bei einem Volumen von 30 Kubikmetern. In manchen Bundesländern ist diese Größe bereits Grund genug für eine Baugenehmigung.
Dachüberstände einbeziehen
Die Größe eines Gebäudes endet für Ämter nicht am First, sondern am Dachüberstand. Dachüberstände werden in die Größe des Hauses einbezogen.
Nehmen wir an, Ihr Haus hat eine Tiefe von 3 m und eine Länge (von Außenwand zu Außenwand) von 4 m. Bei einem Dachüberstand von 50 cm ist Ihr Haus nicht 4,00 m lang, sondern 4,50 m. Bei einem 2,50 m hohem Gartenhaus mit diesen Maßen errechnet sich ein Volumen von 33,75 Kubikmetern. Die 30 Kubikmeter, die Sie gerade so mit einem Haus bei einer Länge von 4,00 m inklusive Dachüberstand eingehalten hätten, wären bei dem gewählten Beispiel überschritten.
Für Ihre Sicherheit: Eigenlast und Dachlast berechnen
Abgesehen von einer Genehmigung: Größe, Länge und Höhe eines Gebäudes hängen auch maßgeblich mit der Dachlast und der Eigenlast zusammen. Je größer ein Gebäude ist, umso mehr Last müssen Dach, Fundament und Wände tragen können. Diese Aufgabe ist eine Frage der Statik und eine des Standorts. Ihr Gartenhaus hat ein gewisses Eigengewicht, das es zu tragen hat. Demzufolge machen starker Wind, peitschender Regen und andauernder Schneefall Dach und Gartenhaus schwer zu schaffen. Für die Schneelast gibt es Rechner und Ratgeber im Internet, an denen Sie sich orientieren können. Auch Tabellen mit Windstärken für Ihre Region können weiterhelfen. Viel sicherer sind Sie allerdings mit einem guten Statiker beraten.
Unterschätzen Sie zum Beispiel nicht die Stärke eines Sturms. Der kann schnell ein Dach, vor allem ein Pappdach, vom Haus fegen.
Für die Versicherung muss das Dach und die Gesamtkonstruktion der Statik entsprechen
Auch bei der Versicherung müssen Sie angeben können, dass Sie vorschriftsmäßig und daher statisch optimal das Dach befestigt haben. Ansonsten dürfte es schwierig sein, die Versicherung, auch bei einer erweiterten Hausratsversicherung, um eine Versicherungssumme wegen Schadensfall zu bitten. Darüber hinaus ist es oft so, dass die Versicherung erst bei Windstärke 8 von einem versicherten Schadensfall ausgeht. Fällt Ihr Häuschen schon bei Windstärke 6 in sich zusammen, ist ein Schadensersatzanspruch nicht zwingend von Erfolg gekrönt. Mehr dazu finden Sie im Beitrag über Gartenhaus vor Sturmschäden schützen.
Um die Wetterverhältnisse bei starkem Wind besser einschätzen zu können, hilft die Beaufort-Skala (Tabelle). Windstärke 8 sind demnach Windgeschwindigkeiten von 50 bis 61 km/h. Selbst starke Bäume geraten ins Schwanken, Zweige brechen von den Ästen, beim Gehen spüren Sie einen erheblichen Widerstand.
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