Alles schläft, einer wacht

Rauchwarnmelder sind aus gutem Grund Pflicht in Wohnräumen

Rauchwarnmelder schlagen bei Feuer- bzw. Rauchentwicklung Alarm. (Foto: Eisenhans / stock.adobe.com)

Wenn es in der Wohnung oder im Haus zu Rauchentwicklung oder gar einem Feuer kommt, sei es nun wegen eines defekten Elektrogerätes, einer brennenden Kerze oder dem vergessenen Kochtopf auf dem Herd, kann es schnell bedrohlich für die Bewohner werden. Denn nicht nur von einem Feuer, sondern auch und gerade von Rauchgas geht absolute Lebensgefahr aus. In allen 16 deutschen Bundesländern gilt deshalb die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum. Seit dem Jahr 2021 müssen außerdem in sämtlichen Bundesländern mit Ausnahme von Sachsen auch Bestandsbauten, also nicht nur Neu- und Umbauten, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Welche Wohnräume mit den digitalen Lebensrettern bestückt sein und was Sie bei Installation und Wartung beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Eigentümer in der Pflicht

Die Installation sollte keine größeren Probleme bereiten. Holen Sie sich im Zweifelsfall fachkundige Hilfe. (Foto: Gilles ARROYO / stock.adobe.com)

Egal ob es sich um vermieteten Wohraum oder das Eigenheim handelt: Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Anbringung von Rauchwarnmeldern liegt immer beim Eigentümer. In Mietwohnungen hat also der Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass die Räume vorschriftsmäßig bestückt sind. Tut er das nicht, drohen empfindliche Strafen. Anders verhält es sich mit der Wartung: In den meisten Bundesländern liegt hier die Verantwortung beim Mieter. Lediglich in Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen-Anhalt und Thüringen ist auch hierzu grundsätzlich der Eigentümer, also auch der Vermieter, verpflichtet (Stand: November 2021). Doch Vorsicht: Auch dort, wo der Mieter zur regelmäßigen Wartung verpflichtet ist, muss der Vermieter sicherstellen, dass dieser Pflicht auch nachgekommen wird bzw. werden kann. Betont sei außerdem noch einmal, dass sich die Rauchmelderpflicht nicht nur auf vermieteten, sondern auf grundsätzlich jeden Wohnraum erstreckt.

Welche Räume müssen ausgestattet sein?

Gerade nachts, wenn wir schlafen, kann unbemerkte Rauchentwicklung schnell lebensgefährlich werden. Deshalb ist die Anbringung von Rauchwarnmeldern in allen Schlafräumen und Kinderzimmern gesetzlich vorgeschrieben. (Foto: Viacheslav Peretiatko / stock.adobe.com)

In Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, müssen Rauchwarnmelder angebracht sein. Warum gerade hier? Weil die Gefahr, dass Personen durch unbemerkte Feuer- oder Rauchentwicklung zu Schaden kommen, gerade nachts besonders hoch ist – und da schlafen die meisten Menschen für gewöhnlich. Giftige Gase, die zum Bewusstseinsverlust führen können, werden dann nicht schnell genug wahrgenommen. Deshalb sind Rauchmelder so wichtig, denn Sie schlagen umgehend Alarm und warnen vor dieser Bedrohung. Wir wachen rechtzeitig auf, können uns und unsere Mitmenschen in Sicherheit bringen und die Feuerwehr alarmieren. Ein breites Bewusstsein hierfür hat besonders die Aufklärungskampagne „Rauchmelder retten Leben“ geschaffen, die im Jahr 2000 ins Leben gerufen wurde. Seitdem hat sich die Anzahl der Brandtoten in Deutschland halbiert, auch wenn jedes Jahr immer noch mehrere Hundert Menschen durch Wohnungsbrände sterben. Diese Tatsache macht deutlich, wie wichtig die ordnungsgemäße Anbringung und Wartung von Rauchwarnmeldern in Wohnräumen ist.

Richtig installiert, richtig gewartet

Meist genügt ein einfacher Knopfdruck, um die Funktionstüchtigkeit des Rauchwarnmelders festzustellen. (Foto: Andrey Popov / stock.adobe.com)

Ein Rauchwarnmelder ist für einen Raum bis maximal 60 Quadratmeter geeignet. Überschreitet der Raum diese Größe oder ist er durch Trennwände, große Möbelstücke oder ähnliches in verschiedene Bereiche unterteilt, sind mehrere Rauchwarnmelder notwendig. Bringen Sie das Gerät an der Decke und mit ausreichendem Abstand zu Hindernissen wie Wänden, Schränken oder ähnlichem an. Halten Sie sich am besten an alle in der Bedienungsanleitung angegebenen Hinweise und holen Sie sich im Zweifelsfall fachkundigen Rat, zum Beispiel von Ihrem Kaminkehrer. Die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Zunächst einmal betätigen Sie hierzu die Prüftaste, woraufhin ein Signalton erfolgt. Ist dies nicht der Fall, wechseln Sie die Batterien des Gerätes und betätigen Sie erneut die Prüftaste. Ertönt immer noch kein Signalton, muss der gesamte Rauchwarnmelder ausgetauscht werden. Darüber hinaus gibt es Geräte mit dem Qualitätszeichen „Q“. Diese verfügen über eine fest eingebaute Batterie mit einer Laufzeit von zehn Jahren und müssen zu gegebener Zeit bzw. im Störungsfall komplett ausgetauscht werden. Grundsätzlich sollten übrigens alle Rauchwarnmelder nach zehn Jahren erneuert werden. Vor Ablauf dieser Frist gehört zur Wartung auch die Überprüfung der Raucheintrittsöffnungen. Diese müssen unbedingt frei von Verschmutzungen sein. Da sich auch die Wohnungseinrichtung von Zeit zu Zeit ändern kann, stellen Sie sicher, dass der Rauchwarnmelder auch weiterhin in einem Umkreis von mindestens 50 Zentimetern nicht durch Hindernisse verdeckt wird. Sie haben einen Raum in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus nachträglich zum Schlafraum umfunktioniert? Dann denken Sie daran, dass in diesem Zuge ein Rauchwarnmelder installiert werden muss.

Im Ernstfall schnell reagieren

Richtiges Verhalten ist im Ernstfall besonders wichtig. (Foto: www.rauchmelder-lebensretter.de)

Bestenfalls bleiben sämtliche Rauchwarnmelder in Ihren Wohnräumen einfach nur reine Vorsichtsmaßnahme. Sollte es dennoch einmal zu Rauch- oder Feuerentwicklung kommen, ist es besonders wichtig, schnell und richtig zu reagieren, damit Sie und Ihre Liebsten nicht zu Schaden kommen. Lesen und verinnerlichen Sie deshalb die obigen Verhaltensregeln der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ – denn es kann niemals schaden, für den Ernstfall vorbereitet zu sein.

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