Brennstoffe für Einzelraumfeuerstätten

Fossile Brennstoffe für Feuerstätten
Fossile Brennstoffe (Kohle, Torf) und Biomasse (Pellets, Scheitholz) für Feuerstätten

Brennstoffe sind Materialien, die für eine hohe Wärmeabgabe verwendet werden. Diese Wärme kommt durch deren Abbrand zustande. Sie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Entstehung und Qualität. Ihre Verwendung ist unter anderem abhängig von der Art der Feuerstätte. Für einen Kaminofen nutzen Sie Holz, für einen Kohleofen Kohle und für einen Ölofen kommt nur flüssiger Brennstoff in Form von Öl in Frage.

Ungeeignete Brennstoffe haben negative Auswirkungen auf verschiedene Aspekte:

  • Abgasnorm
  • Umwelt
  • Lebensdauer der Feuerstätte

Abgasnorm und Umwelt

Die gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Brennstoffe nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) beziehen sich auf die Regelung des zulässigen Schadstoffausstoßes von sogenannten Feuerungsanlagen. So darf dieser die fest gelegten Emissionsgrenzwerte für Kohlenstoffmonoxid (CO) und Staub nicht überschreiten. Das erklärte Ziel der Politik mit der Einführung dieser Verordnung vom 22. März 2010 war es, saubere Luft sowie effiziente Kessel zu fördern.

Generell gilt, dass ab diesem Zeitpunkt angebotene Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, wie beispielsweise Kachelöfen und Kaminöfen sowie Pelletkessel, weniger Staub und Kohlenmonoxid in die Luft abgeben dürfen. Dabei hat der Gesetzgeber für die Umsetzung strengerer Emissionsanforderungen zwei Stufen vorgesehen: Die erste Stufe betraf den 22. März 2010 bis Ende 2014. Sie ist in großen Teilen auf den aktuellen Stand der Technik abgestimmt. Das Inkrafttreten der zweiten Stufe wurde für den 1. Januar 2015 festgelegt und hat die gesetzlichen Anforderungen an schädlichen Ausstößen noch einmal verschärft.

Der Paragraph 4 der 1. BImSchV legt fest, dass für Feuerungsanlagen, die mit festen Brennstoffen betrieben werden, nur solche Produkte eingesetzt werden dürfen, die nach den Herstellerangaben auch geeignet sind. So müssen zum Beispiel in Kaminöfen eingesetzte Briketts aus Holz die Anforderungen erfüllen, die in § 3 Abs. 1 Nr. 5a genannt werden.

Welche Brennstoffe Sie nicht verwenden sollten

Paraffin- Scheit, Papier-, Rinder- und Laubbriketts und ähnliches Brennmaterial sind keine zulässigen Brennstoffe, die für den Einsatz in Einzelraumfeueranlagen für feste Brennstoffe geeignet sind.

Sollten Sie diese dennoch nutzen, steigen die Emissionswerte, was unter anderem zu erhöhten Nachbarschaftsbeschwerden führen kann. Neben dem daraus resultierender Rückgang des Absatzes der Heizgerätebranche sowie der Baumärkte hat diese Steigerung der Emissionswerte vor allem auch signifikante Auswirkungen auf die Abgasnormen. So werden die Normen der Städteanforderungen, die DINplus-Richtwerte und auch die verschiedenen vorgegebenen Stufen der Bundesimmissionsschutzverordnung durch die Nutzung unzulässiger Brennstoffe verfälscht.

Beispielsweise gelten seitens des Gesetzgebers auf Grund besonderer geographischer Gegebenheiten mancher Wohnorte hohe Anforderungen an die Abgaswerte von Feuerstellen, da die Grenzwerte für CO-Gehalt und Feinstaub besonders streng sind. Dies betrifft vor allem Ballungsräume und Talkessel. Betrachtet werden die Emissionen hinsichtlich der Nennwärmeleistung der jeweiligen Feuerstellen.

Zur Sicherung der Vorgaben von Pellets gibt es darüber hinaus zwei Zertifikate in Deutschland, die Ihnen beim Kauf die Orientierung ermöglichen, nämlich die ENplus sowie die DINplus. Diese geben Ihnen Aufschluss darüber, ob dieser Brennstoff die gültigen Qualitätsmerkmale erfüllt. All diese Regelungen gilt es zur Wahrung der Normen einzuhalten.

Hinweis: Wer die in der BImSchV vorgeschriebenen Regeln hinsichtlich der Nutzung der Brennstoffe missachtet, kann damit die Emissions-Anforderungen aushebeln und dazu zu der oben schon angesprochenen Verfälschung der Normen beitragen. Die Verwendung nicht zulässiger Brennstoffe ist daher kein Kavaliersdelikt, sondern eine grobe Schädigung und Unterwanderung der gesetzlich vorgeschriebenen – teils auch europaweit gültigen – Normen. So ist die Beachtung und Einhaltung der Verwendung ausschließlich zulässiger Brennstoffe eine Handlung von großer Tragweite, die Ausdruck einer weitreichenden Verantwortung für Nachhaltigkeit und Umwelt ist.

Feuerstätten können aus verschiedenen Gründen für bestimmte Brennstoffe seitens des Herstellers nicht zugelassen sein. Welche Brennstoffe Sie tatsächlich für Ihren Kohle-, Kamin- oder Pelletofen verwenden sollten, steht in der Betriebsanleitung aufgelistet.

Zulässige Brennstoffe

Im Folgenden finden Sie einige der Brennstoffe, die nach der 1. und 2. Stufe der 1. BImSchV zugelassen sind, § 3 Abschnitt 1.

Beachten Sie bitte, dass dies eine allgemeine Aufzählung ist und daher auch abhängig von den Feuerstättenarten betrachtet werden muss. Nach wie vor gilt: Holz für Kaminöfen, Kohle und Holz für Kohleöfen und Pellets für Pelletöfen.

  • Steinkohle und Steinkohlenkoks
  • nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts dürfen verfeuert werden – Erklärung: Pech wurde früher als Bindemittel zur Produktion von Kohlebriketts verwendet; dies ist aus Umweltgründen nicht mehr zulässig
  • Braunkohlenkoks, Braunkohlenbriketts sowie Braunkohle
  • Presslinge aus Brenntorf sowie Brenntorf
  • Grill-Holzkohlenbriketts nach DIN EN 1860
  • naturbelassenes stückiges Holz inklusive der anhaftenden Rinde, vor allem in Form von Hackschnitzeln und Scheitholz
  • naturbelassenes, nicht stückiges Holz, beispielsweise als Sägemehl oder in Form von Spänen und Rinde
  • Presslinge aus naturbelassenem Holz, zum Beispiel als Holzbriketts nach DIN 51731
  • Holzpellets nach DINplus

Diese Aufzählung gibt Ihnen einen kleinen Überblick über die wichtigsten gesetzlich erlaubten Brennstoffe.

Gerüche und Emissionen

Unter Geruchs-Emissionen fallen Beeinträchtigungen und Belästigungen der Nachbarschaft sowie der gesamten Umgebung, da durch Feuerstätten häufig auch Gerüche hervorgerufen werden, die bei der Verbrennung von Brennstoffen als Rauchgase entstehen.

Es empfiehlt sich, schon vor Ihrem Kauf einer Feuerungsanlage den Kaminkehrer zu konsultieren, der die Feuerstätte gemäß der Gesetzgebung auch zulassen wird.

Schadstoffemissionen entstehen unter anderem dann, wenn Sie zum Beispiel feuchtes Holz verwenden, da so eine optimale Verbrennung nicht mehr möglich ist. Neben dem Sinken der Feuerraumtemperatur hat dies die Bildung und Beschleunigung von Schwelgas-Emissionen mit geruchsträchtigen Materialien zur Folge.

Vor allem in der Anheizphase könnten in Ihrer Nachbarschaft Belästigungen auftreten. Denn bei der Verbrennung fester Brennstoffe müssen sich die brennbaren Gase, die durch die hohe Einwirkung der Wärme aus dem Brennstoff entweichen, bei hohen Temperaturen zum Beispiel in Ihrem Kamin, mit der Luft in ausreichender Menge gut vermischen und vollkommen verbrennen können. Ist dies nicht der Fall, kann es zur sogenannten „Glanzrußbildung“ kommen, die wiederum zu einem Rußbrand im Schornstein führen könnte.

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