Wolf Garten 2-in-1 Unkrautvernichter plus Rasendünger SQ 120 - stärkt die Rasenpflanzen und vernichtet Unkraut
- wirksam gegen stark verunkrauteten Rasen
- wirkt zweifach über Blätter und Wurzeln innerhalb von 2–3 Wochen
- gegen Unkräuter
- Düngerwirkung: bis zu 100 Tage
- schafft gesunden und dichten Rasen
- Wirkstoffe:
- 22 % Stickstoff
- 5 % Phosphat
- 5 % Kaliumoxid
- 0,8 % 2,4 D
- 0,12 % Dicamba
- Anwendungszeit:
- Mai – September
- ideal: Mai, August – September
- ausreichend für eine Rasenfläche von 120 m²
Information zu Pflanzenschutzmitteln:
Zulassungsnummer: Pfl. Reg. Nr. 050122-63; Zulassungsinhaber: Scotts Celaflor GmbH, Mainz
Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Enthält 2,4-D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Inhalt / Behälter mit eventuellen Produktresten an Sammelstellen für Haushaltschemikalien zuführen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen (D):
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Gegen zweikeimblättrige Unkräuter im Rasen.
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Anwendung nur in den in der Gebrauchsanleitung genannten Anwendungsgebieten und nur zu den hier beschriebenen Anwendungsbedingungen.
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Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Hinweise zum Schutz des Anwenders:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Getrennt von Getränken, Nahrungs-, Genuss-, und Futtermitteln lagern. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung/ Handhabung des Mittels.
Hinweise zum Schutz der Umwelt:
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 12 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzu-halten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwand-menge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer), Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen und Fischnährtiere.
Lagerung und Entsorgung:
Packungen nur vollständig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen. Inhalt / Behälter mit eventuellen Produktresten an Sammelstellen für Haushaltschemikalien zuführen. Kühl und trocken lagern, angebrochene Packungen gut verschließen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren.
Herbizide-Warnung:
Herbizide dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und Symbole beachten.